26.11.2024
Die 104 anwesenden Stimmberechtigten haben die traktandierten Geschäfte wie folgt verabschiedet:
Kreisschule Untergäu (KSU); Neubau Schulhaus "Breite" – Beratung und Genehmigung Projekt und Baukredit
Der Beschluss der Delegiertenversammlung vom 22. August 2024 betreffend das Projekt Neubau Schulhaus "Breite" und den Baukredit von CHF 38'500'000.00 (Kostenstand April 2023) wurde genehmigt.
Kreisschule Untergäu (KSU); Totalrevision Statuten – Beratung und Genehmigung
Der Vorstand der Kreisschule Untergäu (KSU) hat anlässlich seiner Sitzung vom 5. November 2024 festgestellt, dass an den Statuten zusätzlicher Anpassungsbedarf besteht. Um die Statuten nicht innert kürzester Zeit nach erfolgter Beschlussfassung einer erneuten Revision unterziehen zu müssen, will der Vorstand die Statuten korrekt finalisieren. Das Geschäft soll in den Verbandsgemeinden an den Rechnungsgemeindeversammlungen behandelt werden. Dem Rückzug des Geschäfts bzw. dem Streichen des Traktandums 3, "Kreisschule Untergäu (KSU); Totalrevision Statuten - Beratung und Genehmigung" von der Traktandenliste wurde zugestimmt.
Stammgrundstücke GB-Nrn. 234, 259, und 695 (Baurechtsparzellen), möglicher Teilverkauf an Baurechtnehmerinnen und Baurechtnehmer – Beratung und Genehmigung
Dem Teilverkauf der Stammgrundstücke GB-Nr. 234, Bachrain, GB-Nr. 259, Allmend, und GB-Nr. 695, Stäckenberg, zum Preis von CHF 520.00/m2 abzüglich einer Reduktion von CHF 5.00/m2 für die Waldabstandfläche und zuzüglich der Hälfte der aus dem Teilverkauf entstehenden Amtschreiberei- und Geometerkosten wurde zugestimmt. Der Gemeinderat wurde zum Vertragsabschluss ermächtigt.
Budget 2025 der Sozialregion Untergäu (SRU) – Beratung und Genehmigung
Das Budget 2025, bestehend aus der Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 22'323'200.00, der Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von CHF 0.00 und einer Teuerungszulage für das haupt- und nebenamtliche Personal von 0 % wurde genehmigt.
Budget 2025 der Gemeinde Rickenbach SO – Beratung und Genehmigung
Das Budget 2025, bestehend aus der Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 128'000.00, der Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von CHF 250'000.00, den Ergebnissen der Spezialfinanzierungen Wasserversorgung mit einem Ertragsüberschuss von CHF 15'900.00, Abwasserbeseitigung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 10'100.00 und Abfallbeseitigung mit einem Ertragsüberschuss von CHF 3'600.00 sowie einer Pauschale als Platzhalter für allfällige Einzellohnanpassungen bei den Volksschullehrpersonen und den Gemeindemitarbeitenden von 1 % wurde genehmigt. Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen ist auf neu 105 % der einfachen Staatssteuer festgelegt worden. Die Feuerwehrersatzabgabe bleibt bei 9 % der einfachen Staatssteuer (Minimum CHF 20.00, Maximum CHF 400.00).