Falls Sie nur eine Identitätskarte benötigen, können Sie während den Öffnungszeiten bei uns vorbeikommen. Dafür bringen Sie die alte Identitätskarte und ein aktuelles Passfoto mit. Bei Verlust muss beim zuständigen Polizeiposten eine Verlustanzeige ausgestellt werden. Für das Ausstellen eines Passes wenden Sie sich direkt an das Ausweiszentrum in Solothurn.
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen via eUmzug oder direkt am Schalter abmelden. Bitte bringen Sie bei persönlicher Abmeldung Ihren Niederlassungsauweis resp. Ausländerausweis mit. Die Gebühr mittels eUmzug beträgt Fr. 15.--. Die Abmeldung am Schalter ist gratis.
Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, stellen wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu.
Für Angehörige von Drittstaaten ist die Nutzung des eUmzugs nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort anmelden müssen, falls die Zuzugsgemeinde eUmzug nicht anbietet!
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie vorzeitig Ihre Steuererklärung einreichen. Zudem benötigen wir Ihre neue Wohnadresse im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz. Bitte vereinbaren Sie mit der Verwaltung mindestens einen Monat vor dem geplanten Wegzug einen Termin, damit wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte besprechen können.
Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Bitte vergessen Sie nicht, sich vorher am alten Wohnort abzumelden.
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter oder mittels eUmzug anmelden. Die Gebühr mittels eUmzug beträgt Fr. 15.--. Die Anmeldung am Schalter ist gratis.
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen (nach erfolgtem eUmzug erhalten wir den Heimatschein von der vorherigen Gemeinde, sofern Sie diesen dort hinterlegt haben):
Identitätskarte oder Reisepass
Heimatschein im Original
Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes und der Wohnungszuteilung oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist.
Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
Familienbüchlein (nur bei Zuzug von Kindern)
Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
Urteil gerichtliche Trennung
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Pass oder Identitätskarte
Ausländerausweis im Original
Arbeitsvertrag
Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist
Krankenkassennachweis (Police oder Karte) --> bei Familien bitte für alle Mitglieder
Eheschein
Geburtsschein (nur bei Zuzug von Kindern)
Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
Urteil gerichtliche Trennung
Kantonswechselformular bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen ausserhalb Kanton Solothurn
Bitte füllen Sie für Stundungsanfragen, von bis max. 6 Monate nach Rechnungsdatum, das Onlineformular aus. Für Anfragen von mehr als 6 Monaten melden Sie sich bitte bei der Finanzverwaltung.
Komm, spiel mit uns! In der Spielgruppe treffen sich Kinder ab ca. 3 Jahren bis zum Kindergarteneintritt regelmässig ein bis zwei Mal wöchentlich zum Spielen, Werken, Singen, Geschichten hören, Lachen, Znüni essen, Freundschaften schliessen und vieles mehr. Wir freuen uns auf dich!
Bei Fragen zur Spielgruppe können Sie sich gerne bei Deborah Ackermann melden.
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